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Am 12. Dezember 2006 wurde die Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Dienstleistungen im Binnenmarkt besser bekannt als EU-Dienstleistungsrichtlinie (kurz: EU-DLR) verabschiedet. Ihre Bestimmungen müssen bis zum 28.12.2009 von allen zuständigen Behörden in den Mitgliedsstaaten umgesetzt werden.Sie zielt darauf ab, dass die Gründung betrieblicher Niederlassungen europaweit erleichtert und das Erbringen von Dienstleistungen über Landesgrenzen hinweg vereinfacht wird. Dadurch soll eine Liberalisierung des Binnenmarktes und somit eine wirtschaftsfördernde Ausweitung des innereuropäischen Wettbewerbs erreicht werden. Für die Europäische Union ist die EU-DLR somit ein zentraler Baustein der Lissabon-Agenda und soll dabei helfen, Europa zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensgestützten Wirtschaftsraum der Welt werden zu lassen. Ursprünglich erstreckt sich der örtliche Geltungsbereich der EU-Dienstleistungsrichtlinie nur auf EU-Dienstleister ohne deutschen Pass. Die Wirtschaftsministerkonferenz hat jedoch beschlossen, dass die Erleichterungen auch den inländischen Dienstleistern zugute kommen sollen. Dafür sprechen neben politischen vor allem verfassungsrechtliche Gründe (Gleichbehandlungsgebot und Diskriminierungsverbot). Besondere Dienstleistungsbereiche sind ausdrücklich durch Art. 2 Abs. 2 EU-DLR ausgenommen. Die Richtlinie findet unter anderem keine Anwendung auf nicht-wirtschaftliche Dienstleistungen von allgemeinem Interesse, Finanz- und Verkehrsdienstleistungen, Dienstleistungen und Netze der elektronischen Kommunikation, Leiharbeitsagenturen, Gesundheitsdienstleistungen oder private Sicherheitsdienste. Am 28.12.2009, rechtzeitig zum Fristablauf zur Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie, sind alle Kommunen des Saarlandes in der Lage Gewerbe An-, -um- und -abmeldungen auch aus der Ferne entgegenzunehmen. Um diese Anforderung zu erfüllen, setzt der Zweckverband eGo-Saar mittels eines Formularmanagementsystems eine Lösung für alle Kommunen des Saarlandes um. Für andere EU-dienstleistungsrichtlinienrelevante Verfahren und sonstige Anliegen steht den interessierten Dienstleistungserbringern ein Kontaktformular der jeweiligen Kommune zur Verfügung. Die Dienstleistungserbringer aus dem In- und Ausland werden damit in die Lage versetzt, Ihre Anträge in den Kommunalverwaltungen, einzureichen. Hierfür brauchen sie den Einheitlichen Ansprechpartner nicht einzuschalten. Die Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie bedeutet nicht nur Erleichterungen für die Dienstleister. Es stellt auch für die Verwaltungen eine große Chance dar. Die Änderungen der Verwaltungsabläufe sowie deren verstärkte technische Unterstützung im Sinne von E-Government führen zu mehr Serviceorientierung und zu mehr Effizienz in den Behörden.
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